Rund um Pension, Rente & Vorsorge – Choosing a retirement solution @ ChoosingaRetirementSolution!

ChoosingaRetirementSolution – rund um Pension, Rente, Rentenanpassungen, Rentenwert & Vorsorge – Choosing a retirement solution!

Zur Pension (auch Ruhegehalt genannt):

Die Pension, oft auch Ruhegehalt oder Rente genannt, ist ein regelmäßig ausbezahltes Einkommen, das (meist) als Altersversorgung dient.

Die Pension ist eine Altersversorgung und wird in Deutschland an Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie Pfarrer, Kirchenbeamte und andere Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, geleistet, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben.

Zur Rente wegen Alters (Altersrente):

Die Altersrente (Rente wegen Alters) ist neben der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes eine Rentenleistung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Anspruchsvoraussetzung für eine Altersrente ist das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze, weiterhin der Ablauf einer bestimmten Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und die Erfüllung der unterschiedlich ausgestalteten versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen.

Diese Altersrente hat ihren Ursprung im „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ für Arbeiter vom 22. Juni 1889 für das Deutsche Reich.

Zur Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung:

Die in Deutschland existierende gesetzliche Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung, die sich – wie die anderen Zweige der Sozialversicherung auch – durch das Solidarprinzip und das Äquivalenzprinzip auszeichnet.

Die Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland sind für den einzelnen Versicherten grundsätzlich äquivalent zu den gezahlten Beiträgen (Individualäquivalenz).

Verschiedene Ungleichbehandlungen von Versicherten ergeben sich beispielsweise durch Änderungen von Beitragssatz und Rentenwert während des Versicherungsverlaufs.

Solidarische Effekte der Versicherung entstehen durch die Einbeziehung von Leistungen, denen keine Beitragszahlungen gegenüberstehen, wie etwa die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Diese Leistungen werden ganz oder teilweise nicht durch Sozialversicherungsbeiträge, sondern durch Steuern oder andere Mittel gedeckt.

Finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung entweder nach dem Umlageverfahren (wie in Deutschland) oder nach dem Kapitaldeckungsverfahren.

Zu den Rentenanpassungen:

Mittels der Rentenanpassungsformel – manchmal fälschlich als Rentenformel bezeichnet – wird die Rate berechnet, mit der der aktuelle Rentenwert sowie der aktuelle Rentenwert (Ost) und damit die Renten zum 1. Juli des jeweiligen Jahres angehoben werden.

Grundsätzlich steigen die Renten danach anhand der Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres. Der Anstieg folgt allerdings nicht direkt den Bruttolöhnen, sondern wird durch verschiedene Faktoren angepasst.

Zum Aaktuellen Rentenwert:

Gegenwärtig ist der Rentenwert der Wert eines Entgeltpunktes in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Er entspricht der monatlichen Regelaltersrente für ein Jahr rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung mit Durchschnittsentgelt.

Aus der sogenannten Rentenformel ergibt sich aus dem aktuellen Rentenwert und den für die gesamte Rentenbiographie ermittelten persönlichen Entgeltpunkten die Höhe der individuellen monatlichen Rente.

Zur Zeit wird der aktuelle Rentenwert anhand der Rentenanpassungsformel jährlich zum 1. Juli neu berechnet und alle Renten entsprechend der Veränderung erhöht. Dadurch wird gewährleistet, dass die Renten dem Grunde nach den Löhnen folgen.

Linkhinweis: http://www.choosingaretirementsolution.net

Vertiefende Literatur:

– Greiling, D.: Pensionierung, in: Handwörterbuch des Personalwesens, Hrsg. E. Gaugler, W.A. Oechsler, W. Weber, 3. Aufl., Stuttgart 2004, Sp. 1335-1343

– Horst Marburger: Die Versorgung der Beamten und anderweitig Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Pension – Rente – Zusatzleistungen. 3. Auflage. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2011, ISBN 978-3-503-12952-2

– Franz Ruland: Gesetzliche Rentenversicherung. In: Bernd Baron von Maydell, Franz Ruland: Sozialrechtshandbuch (SRH). 3. Aufl. 2003. Kap. 16 Rn. 32 m.w.N.

– Darstellung der Rentenanpassungen seit 2003 (PDF; 966 kB) von Dr. Johannes Steffen, portal-sozialpolitik.de

Linknachweis: http://www.choosingaretirementsolution.com

Zitatquellen: Zitiert zu den Themen „Choosingaretirementsolution.net – Pension, Rente, Rentenanpassung, Rentenwert, Vorsorge“ aus der Internet-Enzyklopädie Wikipedia, so z.B. aus Altersrente / Pension (Altersversorgung) @ Wikipedia.org

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